Jeder Geschädigte kann einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, um ein Schadensgutachten erstellen zu lassen. Hierbei werden Art und Umfang des Schadens festgehalten und die voraussichtliche Schadenshöhe festgestellt. Die Kosten für ein Sachverständigen-Gutachten müssen von der Versicherung des Unfallgegners getragen werden – außer es handelt sich um einen Bagatellschaden (Schäden unter 750 €).
Vorteile eines Sachverständigengutachtens
Im eigenen Interesse sollten Sie Ihre Rechte nutzen und auf eine schnelle und vollständige Schadensregulierung achten. Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Kosten für die Rechtsberatung sind Teil der Schadenregulierung und werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.