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Unfall-Infos

Jeder Geschädigte kann einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, um ein Schadensgutachten erstellen zu lassen. Hierbei werden Art und Umfang des Schadens festgehalten und die voraussichtliche Schadenshöhe festgestellt. Die Kosten für ein Sachverständigen-Gutachten müssen von der Versicherung des Unfallgegners getragen werden – außer es handelt sich um einen Bagatellschaden (Schäden unter 750 €).

Vorteile eines Sachverständigengutachtens

  • Gewährleistung für Erstattung von Schadenersatzansprüchen in vollem Umfang
  • Vollständiges Erkennen und Beseitigen des Schadens möglich
  • Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsanspruchs
  • Ermittlung von Schadenshöhe und Schadensart bei unklarem Unfallhergang
  • Möglichkeit der Erstattung von Reparaturkosten auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung)
  • Feststellung der unfallbedingten Ausfallzeit (für Mietwagenkosten- oder Nutzungsausfallerstattung)
  • Vor- und Altschäden werden dokumentiert
  • Schadensumfang kann exakt belegt werden (Unfall-Offenbarungspflicht beim Verkauf des Fahrzeugs )

Im eigenen Interesse sollten Sie Ihre Rechte nutzen und auf eine schnelle und vollständige Schadensregulierung achten. Grundsätzlich ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Kosten für die Rechtsberatung sind Teil der Schadenregulierung und werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

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